Die KOM hat am 5. April eine VO zur Übertragung von Strafverfahren zwischen den Mitgliedstaaten vorgeschlagen.
Mit der VO möchte die KOM dem Phänomen zunehmender grenzüberschreitender Kriminalität begegnen. Außerdem will sie zu einer effizienten Strafrechtspflege in den Mitgliedstaaten beitragen. Insbesondere sollen Mehrfachverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten vermieden werden.