Die Verhandlungsführer von Rat und EP haben am 9. Dezember eine vorläufige politische Einigung zum Gesetz über künstliche Intelligenz erzielt.
Mit der VO soll gewährleistet werden, dass KI-Systeme das geltende Recht in Bezug auf die Grundrechte und die Werte der Union einhalten. Die EU folgt mit dem Gesetz über künstliche Intelligenz dabei einem “risikobasierten” Ansatz:
