Die KOM hat am 3. Februar ihren ergänzenden delegierten Rechtsakt zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, der bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten abdeckt, vorgelegt. Die Vorlage erfolgte im Anschluss an eine Konsultation der Mitgliedstaaten, die noch am 31. Dezember 2021 eingeleitet worden war und den Mitgliedstaaten sowie Expertengremien eine Rückmeldung bis zum 21. Januar ermöglichte. Bei der nun erfolgten Vorlage des Textes wurden nach Angaben der KOM Hinweise der Mitgliedstaaten, der Expertengruppe sowie aus dem EP berücksichtigt.
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