Am 20. Dezember trafen sich die Umweltministerinnen und Umweltminister zur letzten Ratssitzung des Jahres. Der Austausch war geprägt von Diskussionen über die Umweltdossiers des „Fit-für-55“-Pakets und die KOM-Vorschläge zur Überarbeitung der Batterien-VO auf Grundlage von Fortschrittsberichten der slowenischen Ratspräsidentschaft. Die Verhandlungen werden also unter französischem Vorsitz im ersten Halbjahr 2022 weitergeführt.
Über Birgitte Malz
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Einträge von Birgitte Malz
Am 16. Dezember haben die Spitzen der EU-Organe, vertreten durch KOM-Präsidentin von der Leyen, EP-Präsident Sassoli und den Präsidenten der amtierenden slowenischen EU-Ratspräsidentschaft, Ministerpräsident Janša, eine Gemeinsame Erklärung über die legislativen Prioritäten der EU für das Jahr 2022 unterzeichnet. Ziel ist es, ein gewandeltes, widerstandsfähigeres Europa zu schaffen, das gestärkt aus der COVID-19-Pandemie und den dramatischen Folgen des Klimawandels und anderer globaler Krisen hervorgeht.
Am 15. Dezember veröffentlichte die KOM eine Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe. Diese seien ein wichtiges Instrument, um über Kohlenstoffabscheidung die bei Erreichen der Klimaneutralität 2050 in manchen Prozessen verbleibenden Restemissionen, v. a. in der Landwirtschaft und in einigen Industrieprozessen, auszugleichen. Außerdem könnten über die direkte Entnahme aus der Atmosphäre (DAC) oder den Ozeanen und deren langfristige Speicherung negative Emissionen generiert werden.
Am 15. Dezember veröffentlichte die KOM ihre Vorschläge zur Überarbeitung des Gasmarktes. Mit den Änderungen will die KOM den Rahmen dafür schaffen, dass erneuerbare und kohlenstoffarme Gase als Alternative zu Erdgas eine Chance haben. Außerdem sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die Versorgungssicherheit gewährleistet und hohe Gaspreise bekämpft werden. Verbindliche Reduktionsziele oder ein Ausstiegsdatum aus der Nutzung von Erdgas enthält der Vorschlag aber nicht.
Der Rat und das EP haben am 16. Dezember eine politische Einigung über eine Aktualisierung der RL über Karzinogene und Mutagene erzielt. Mit dieser Änderung soll der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gefährlichen chemischen Stoffen verbessert werden.
Die KOM hat am 14. Dezember einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vorgelegt, die den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen für den Umgang mit den beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen des ökologischen Wandels geben sollen. Der Vorschlag ist Bestandteil des Pakets „Fit für 55“, mit dem das verbindliche Klimaziel der EU für 2030, die Netto-Treibhausgasemissionen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 um mindestens 55 % zu senken, erreicht werden soll.
Am 15. Dezember veröffentlichte die KOM ihren Vorschlag zur Überarbeitung der RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die KOM schlägt darin vor, dass ab 2030 alle neuen Gebäude Null-Emissions-Gebäude sind. Für öffentliche Gebäude solle dies bereits ab 2027 gelten. Dies würde u. a. bedeuten, dass neue Gebäude sehr wenig Energie verbrauchen, so weit wie möglich mit erneuerbaren Energien betrieben werden und vor Ort keine Emissionen ausstoßen.
Am 15. Dezember veröffentlichte die KOM ihren Vorschlag für eine VO zur Reduktion der Methanemissionen im Energiesektor. Damit will sie erreichen, dass die sehr klimawirksamen Methanemissionen aus diesem Sektor künftig vermieden werden. Zwar emittiert beispielsweise die Landwirtschaft mehr Methan, die Vermeidung der Emissionen aus dem Energiesektor gilt aber als leichter erreichbar.
Am 15. Dezember hat die KOM das Aufbau- und Resilienzscoreboard lanciert. Über diese öffentliche Online-Plattform können die Fortschritte bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die den größten Ausgabenblock über die Gewährung von Zuschüssen und Krediten innerhalb des 750 Mrd. € schweren Aufbauinstruments Next Generation EU ausmacht, nachvollzogen werden.
Am 15. Dezember hat die KOM die neue regionale Fördergebietskarte für Deutschland angenommen. Sie gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027. Die zur beihilferechtlichen Genehmigung von der Bundesregierung vorgelegte Fördergebietskarte wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Juni vorgestellt.