Am 19. Juli fand zwischen der EU und der Volksrepublik China der neunte Wirtschafts- und Handelsdialog auf Ministerebene statt.
Über Birgitte Malz
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Einträge von Birgitte Malz
Die KOM hat am 14. Juli ein mit 5 Mrd. € ausgestattetes Förderprogramm der Bundesregierung genehmigt. Hiermit sollen energie- und handelsintensive Unternehmen in allen Wirtschaftszweigen unterstützt werden, die durch die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine belastet sind. Die Genehmigung erfolgt auf der Grundlage des am 23. März beschlossenen befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen (Temporary Crisis Framework, TCF).
Am 14. Juli hat die KOM ihre Sommerprognose zur wirtschaftlichen Entwicklung in der EU veröffentlicht. Darin kommt sie zum Ergebnis, dass sich der russische Angriffskrieg weiterhin negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt und nunmehr mit Wachstumswerten von 2,7 % für das laufende Jahr sowie 1,5 % im kommenden Jahr für die EU27 gerechnet wird.
Nachdem die KOM am 1. Juli einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates und des EP zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine vorgelegt hatte, hat der ECOFIN bei seiner Sitzung am 12. Juli eine zusätzliche Makrofinanzhilfe in Höhe von 1 Mrd. € beschlossen. Ziel dieser Makrofinanzhilfe ist es, den unmittelbaren und dringendsten Finanzierungsbedarf zu decken. Es handelt sich dabei um ein langfristiges Darlehen zu besonders günstigen Konditionen, der Bereitstellungszeitraum beträgt ein Jahr. Verbunden mit der Makrofinanzhilfe sind Transparenz- und Berichtspflichten in Bezug auf die Verwendung der Mittel.
Im Rahmen der ECOFIN-Sitzung vom 12. Juli nahm der Rat die erforderlichen Rechtsakte an, damit Kroatien formell dem Euro beitreten kann. Dem formellen Beschluss vorangegangen waren bereits entsprechende Empfehlungen und Beschlüsse von KOM, Rat und ER.
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und die europäische Arzneimittel-Agentur haben am 11. Juli eine gemeinsame Empfehlung für eine zweite Covid-19-Booster-Impfung für Menschen zwischen 60 und 79 Jahren und Personen mit relevanten Vorerkrankungen veröffentlicht.
Das EP hat am 7. Juli eine VO zur Anerkennung der Führerscheine von Ukrainern mit vorübergehendem Schutzstatus angenommen.
Ukrainer können dadurch ihren Führerschein weiterbenutzen, ohne diesen in einen EU-Führerschein umzutauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen.
Am 5. Juli hat das EP den Digital Markets Act (DMA) und den Digital Services Act (DSA) angenommen.
Mit dem DMA soll der Marktmacht großer Onlineplattformen (Gatekeeper) begegnet und ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.
Am 6. Juli fand im EP in Straßburg die Abstimmung über den delegierten Rechtsakt der KOM zur Einstufung von Gas und Atomkraft als taxonomiekonform statt. Die Abstimmung im Plenum war deshalb mit großer Spannung erwartet worden, weil sich die beiden EP-Ausschüsse ECON und ENVI noch am 14. Juni gegen den Textvorschlag der KOM ausgesprochen hatten.
Zum 30. Juni erfolgte die Neuberechnung des Verteilungsschlüssels für die Mittel, die den Mitgliedstaaten aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die den Hauptbestandteil des 750 Mrd. € schweren Aufbauinstruments Next Generation EU darstellt, zustehen. Hintergrund hierfür ist, dass bei der Verabschiedung der ARF-VO 70 % der Mittel auf Basis historischer Daten zugeteilt wurden, sowie 30 % auf Basis von Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2020-2021. Die Daten der wirtschaftlichen Entwicklung für diesen Zeitraum liegen nun fest, so dass der Verteilungsschlüssel neu berechnet werden konnte.
