2019 hatte die KOM ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund des mangelnden Schutzes blütenreicher Wiesen in Natura-2000-Gebieten eröffnet. Der darauffolgende Austausch zwischen KOM und Bundesregierung konnte die KOM offenbar nicht davon überzeugen, dass in Deutschland dieser spezielle Lebensraumtyp inzwischen ausreichend geschützt wird. Sie hat am 2. Dezember 2021 entschieden, deswegen ein Verfahren vor dem EuGH anzustrengen.
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