In der Lastenteilungs-VO wurden bislang verbindliche nationale Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und kleinere Industrieanlagen, die nicht vom Emissionshandel erfasst werden, festgeschrieben. Mit ihrem Vorschlag vom 14. Juli im Zuge des „Fit-für-55“-Pakets würde die KOM an dieser Architektur auch nur wenig verändern.
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