Die KOM hat am 14. Juli im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets Änderungen an der VO über Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF-VO) vorgeschlagen. Bislang musste jeder Mitgliedstaat lediglich sicherstellen, dass sich die Treibhausgasemissionen aus diesen Sektoren und die Einlagerung von CO2 in Bäumen, Mooren und Böden von 2021-2030 die Waage halten. Diese Einlagerung von CO2 – die Senkenfunktion – wird in der künftigen Klimapolitik eine noch größere Rolle spielen, da das neue EU-Klimaziel als Nettoziel definiert ist.
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