Die Überarbeitung des europäischen Emissionshandelssystems (EHS) ist einer der zentralen Aspekte des „Fit-für-55“-Pakets, da die KOM in einem marktgesteuerten CO2-Preis ein wichtiges Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen sieht. In ihrem Vorschlag vom 14. Juli empfiehlt sie deshalb eine Reihe von Reformen am bestehenden EHS. So sollen die Treibhausgasemissionen in den Sektoren des EHS, bislang sind das v. a. die Stromerzeugung und große Industrieanlagen, bis 2030 um 61 % statt 43 % fallen, der Sektor Seeverkehr soll hinzugefügt werden, und die bisher kostenfreien Zertifikate für den Luftverkehr bis 2027 sollen schrittweise auslaufen.
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Einträge von Birgitte Malz
Am 14. Juli veröffentlichte die KOM ihren VO-Vorschlag über die Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Dieser Mechanismus soll als Schutz das sogenannte „carbon leakage“ verhindern, also das Verlagern von Produktionsstätten in einen Drittstaat mit weniger strengen Emissionsauflagen. Bislang wird carbon leakage v. a. durch die Zuteilung von kostenfreien Verschmutzungsrechten im europäischen Emissionshandel (EHS) für Sektoren, die besonders im internationalen Wettbewerb stehen, verhindert. Allerdings schwächt die kostenlose Zuteilung aus Sicht der KOM das Preissignal und damit den Anreiz, in Emissionsreduktionen zu investieren. Dies soll sich mit dem CBAM ändern.
Am 14. Juli hat die KOM einen Vorschlag zur Überarbeitung der Energieeffizienz-RL veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht darin ein Ziel für die Senkung des Endenergieverbrauchs von 36 % bis 2030, bislang lag dieses Ziel bei 32,5 %. Dies wird eine besondere Anstrengung der Mitgliedstaaten erfordern, da sie bereits das alte Ziel zu verfehlen drohen. Deswegen soll das verbindliche EU-Ziel von indikativen nationalen Beiträgen auf nationaler Ebene flankiert werden. Außerdem schlägt die KOM die Erhöhung der jährlichen Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten von 0,8 % auf 1,5 % vor.
Um die Nutzung Erneuerbarer Energien (EE) für die Stromerzeugung, aber auch in Sektoren wie Gebäude, Verkehr und Industrie zu fördern, hat die KOM am 14. Juli die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-RL vorgeschlagen. Als neues Ausbauziel für EE bis 2030 strebt die KOM nun an, dass 40 % des Energiemixes aus EE bestehen. Dies würde eine Verdopplung gegenüber dem Stand von 2019 bedeuten.
Die KOM hat im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets einen Vorschlag zur Überarbeitung der VO zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge vorgelegt. Die Emissionsnormen sind Grenzwerte, welche durch die Flotte eines Fahrzeugherstellers, also alle im Berechnungsjahr neu verkauften Fahrzeuge, im Durchschnitt nicht überschritten werden dürfen. Mit den neuen Grenzwerten soll der Umstieg auf emissionsfreie und -arme Fahrzeuge beschleunigt werden.
Im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets, das am 14. Juli von der KOM vorgelegt wurde und über 12 Einzelmaßnahmen enthält, um die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, hat die KOM auch einen Vorschlag zur Überarbeitung der Energiebesteuerungs-RL vorgelegt. Laut KOM ist der Energieverbrauch zu 75 % für die EU-weiten Emissionen verantwortlich, weshalb auch der Revision der Energiebesteuerungs-RL eine wichtige Rolle zukommt.
Am 14. Juli hat die KOM das Maßnahmenpaket „Fit-für-55“ vorgestellt. Mit Hilfe dieser 12 Legislativvorschläge sollen die europäischen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 erreicht und der CO2-Ausstoß um mindestens 55 % gegenüber dem Wert von 1990 reduziert werden. Das Maßnahmenpaket ist Teil des Europäischen Grünen Deals und soll Europa bis 2050 klimaneutral umgestalten.
Die KOM hat am 14. Juli das sogenannte „Fit-für-55“-Paket vorgestellt. Mit diesem lange erwarteten Gesetzespaket soll die gesamte einschlägige Klima- und Energiegesetzgebung auf das neue Europäische Klimagesetz ausgerichtet und die EU auf den Weg zur Klimaneutralität gebracht werden. Das im Klimagesetz formulierte Ziel besagt, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % statt um 40 % im Vergleich zu 1990 reduziert werden müssen.
Rat und EP haben sich am 12. Juli auf eine informelle politische Einigung zur Aarhus-VO verständigt. Damit soll die Aarhus-VO in volle Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus gebracht werden. Die Überarbeitung der Aarhus-VO war nötig geworden, da der Beschwerdeausschuss des Übereinkommens festgestellt hatte, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten in Fragen des EU-Umweltrechts gegen das Abkommen verstoßen. Rat und EP müssen die informelle Einigung nun formell bestätigen, anschließend kann die neue VO in Kraft treten.
Während der Tagung vom 13. Juli hat der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) die ersten Durchführungsbeschlüsse des Rates im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfaziliät, über die insgesamt 312,5 Mrd. € an Zuschüssen und 360 Mrd. € an Krediten an die 27 Mitgliedstaaten verteilt werden, angenommen. Grünes Licht vom ECOFIN erhielten 12 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland mit seinem Aufbau- und Resilienzplan in Höhe von etwa 25 Mrd. €.