Das EP hat am 20. Mai seine Position in erster Lesung für die Verhandlungen zur Überarbeitung der Aarhus-VO mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Mit dieser VO wird das gleichnamige internationale Übereinkommen ins europäische Recht übersetzt und der Zugang zu Umweltinformationen, der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten und die Öffentlichkeitsbeteiligung geregelt.
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