Beihilfen: KOM genehmigt weitere Unterstützung von Unternehmen infolge der russischen Invasion der Ukraine
Die KOM hat am 4. Mai einen weiteren von der Bundesregierung angemeldeten Beihilferahmen zur Unterstützung von Unternehmen infolge der russischen Invasion der Ukraine genehmigt. Damit werden staatliche Unterstützungsleistungen von bis zu 11 Mrd. € an Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen gestattet. Die Genehmigung erfolgt auf der Grundlage des am 23. März beschlossenen befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen (Temporary Crisis Framework, TCF).
Beihilfeleistungen sollen in Form von Kreditbürgschaften und zinsvergünstigten Darlehen gewährt werden. Ziel ist eine ausreichende Liquiditätsversorgung der Unternehmen auch vor dem Hintergrund einer bislang zeitlich nicht absehbaren wirtschaftlichen Unsicherheit. Die Gewährung der Beihilfen unter der deutschen Rahmenregelung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Bereits am 19. April hatte die KOM unter dem Krisenrahmen TCF die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022“ genehmigt, die staatliche Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu 20 Mrd. € erlaubt. Marcus Körber