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10. Dezember 2021/inDeutsch, Wirtschaft & Wettbewerb

Überarbeitete Leitlinien zur Risikofinanzierung und Mitteilung über die kurzfristige Exportkreditversicherung

Am 6. Dezember hat die KOM die überarbeiteten beihilferechtlichen Leitlinien für die Risikofinanzierung sowie die Mitteilung über die kurzfristige Exportkreditversicherung angenommen und vorgestellt. Beide werden zum 1. Januar 2022 wirksam.

Exportkreditversicherung

© fauxels_pexels

Dank der neuen Leitlinien können bestimmte staatliche Förderinstrumente bei der Risikofinanzierung als beihilfekonform gewertet werden. Die Mitgliedstaaten können diese Maßnahmen ergreifen, um Unternehmensneugründungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung beim Zugang zu Finanzmitteln zu unterstützen. KMU haben oftmals einen hohen Unterstützungsbedarf in ihren frühen Entwicklungsphasen und der Zugang zum Kapitalmarkt ist dabei ohne staatliche Unterstützung meist äußerst schwierig.

Die Mitteilung über kurzfristige Exportversicherungen soll eine vereinfachte Unterstützung durch staatliche Agenturen ermöglichen, wo Marktlösungen nicht verfügbar sind und die Höchstrisikolaufzeit weniger als zwei Jahre beträgt. Damit wird der Export europäischer Waren gefördert, ohne den Wettbewerb zu verzerren.

Die GD Wettbewerb überarbeitet derzeit alle beihilferechtlichen Leitlinien sowie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Bis spätestens Mitte 2022 soll damit ein inhaltlich abgestimmter beihilferechtlicher Rahmen für Ausnahmen und Anmeldeerleichterungen vorliegen. Marcus Körber

PM der KOM

PM der KOM Mitteilung über kurzfristige Exportkreditversicherung

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