Verlängerung der Befreiung von regionalen Inselflugverbindungen von der Luftverkehrssteuer
Am 30. November hat die GD Wettbewerb die Verlängerung einer bestehenden deutschen Beihilferegelung im regionalen Luftverkehr genehmigt. Die ursprünglich bis Ende 2021 geltende Regelung wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
Die Regelung zielt darauf ab, die Verbindungen zwischen den Inseln und dem Festland zu verbessern. Erfasst werden Flüge mit ausgewählten Gruppen von Fluggästen von und zu bestimmten kleinen und abgelegenen deutschen Inseln. Diese können damit weiterhin von der deutschen Luftverkehrsteuer befreit werden.
Die beihilferechtliche Ausnahme gilt sowohl für Fluggäste mit Wohnsitz auf den erfassten Inseln als auch für andere Nutzer, die bspw. eine medizinische Behandlung benötigen, oder auf den Inseln arbeiten. Die Fluggesellschaften müssen die Steuerbefreiung vollständig an die Fluggäste weitergeben. Marcus Körber