Beihilfeverfahren gegen deutsche Unterstützungsmaßnahmen für DB Cargo
Am 31. Januar hat die KOM aufgrund der Beschwerde eines Wettbewerbers ein eingehendes Prüfverfahren gegen die DB Cargo AG, Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG, eingeleitet. Die KOM hat nach einer vorläufigen Beurteilung Bedenken, ob die Unterstützung der DB Cargo AG mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist.
Die DB Cargo gehört vollständig der staatseigenen Deutsche Bahn AG, mit der sie auch konzernrechtlich verbunden ist. Das bedeutet, dass sowohl Gewinne an die Muttergesellschaft abgeführt als auch Verluste vollständig und kontinuierlich von dieser getragen werden. Die DB Cargo AG ist zumindest seit dem Jahr 2012 durchgängig defizitär gewesen.
Die konzernrechtliche Verbindung und die Bereitstellung konzerninterner Dienstleistungen wie auch andere Maßnahmen zugunsten von DB Cargo AG könnten eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen darstellen. Damit könnte ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber privatwirtschaftlichen Wettbewerbern der Logistikbranche gegeben sein. Insbesondere könnte die DB Cargo AG in der Lage gewesen sein, in die Expansion der Geschäftstätigkeit und in die Modernisierung des Fahrzeugbestands zu investieren, ohne Rentabilitäts- oder Liquiditätsaspekte berücksichtigen zu müssen.
Das eingehende Prüfverfahren soll klären, ob diese vorläufigen Bedenken berechtigt sind. Den Unternehmen, der Bundesrepublik Deutschland, dem Beschwerdeführer und anderen Beteiligten wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Marcus Körber