Bessere Kennzeichnung für Handys und Tabletts
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in Zukunft besser über die Eigenschaften von Handys, Tabletts und schnurlosen Telefonen informiert werden. Nach einem Vorschlag der KOM sollen im Rahmen der geltenden Energiekennzeichnungs-VO diese Geräte mit Angaben zur Energieeffizienz, Lebensdauer der Batterien, zum Schutz vor Staub und Wasser sowie zur Widerstandfähigkeit beim Herunterfallen versehen sein. Darüber hinaus soll erstmalig die Kennzeichnung mit einem Reparierbarkeitsindex vorgeschrieben werden. So sollen Kaufentscheidungen für nachhaltige Produkte ermöglicht werden.
Der Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt wird nun Rat und EP für einen zweimonatigen Prüfungszeitraum vorgelegt und anschließend förmlich angenommen, sofern keine Einwände erhoben werden. Finn-Lukas Uloth/Brigitte Köhnlein