Besserer Schutz vor Markmanipulationen auf dem Energiegroßhandelsmarkt
Rat und EP haben am 16. November eine vorläufige politische Einigung über die REMIT-VO erzielt. Mit Hilfe von REMIT will die EU Markmanipulationen auf dem Energiegroßhandelsmarkt den Riegel vorschieben, sie ist Teil einer umfassenderen Reform des EU-Strommarktdesigns. Die Verhandlungen über die dazugehörige VO zur Gestaltung der Elektrizitätsmärkte dauern noch an.
Die Einigung legt u. a. den Umfang der Entscheidungsbefugnisse der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) fest und betrifft Inspektionen vor Ort, Auskunftsersuchen sowie Genehmigungen für Plattformen für Insiderinformationen (IIP) und registrierte Meldemechanismen (RRMs). ACER soll befugt werden, Zwangsgelder zu verhängen, um die Einhaltung der Vorgaben nach Vor-Ort-Prüfungen und die Erfüllung von Informationsersuchen sicherzustellen. Die Zuständigkeit für die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die durch die VO ermöglichten Verbote oder materiellen Verpflichtungen verbleibt jedoch bei den Mitgliedstaaten. ACER erhält das Recht, Fälle mit grenzüberschreitender Dimension zu untersuchen. Wenn die nationalen Regulierungsbehörden förmlich eine Untersuchung zu demselben Sachverhalt eingeleitet oder durchgeführt haben, können sie innerhalb von drei Monaten gegen ACER-Untersuchungen Einspruch erheben.
Außerdem hat man sich darauf geeinigt, dass Marktteilnehmer aus Drittländern durch ein schriftliches Mandat einen Vertreter benennen müssen. Dieser Vertreter muss befugt sein, im Namen des Marktteilnehmers zu handeln und über die Mittel verfügen, um Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden umzusetzen. Brigitte Köhnlein