Brexit: EP stimmt für Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich
Das EP hat am 27. April das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (VK) mit großer Mehrheit angenommen. Die begleitende Entschließung, die die Bewertung des Abkommens und die Erwartungen des Parlaments darlegt, wurde ebenfalls mit breiter Mehrheit angenommen.
In der Abstimmung vorangegangenen Debatte im EP-Plenum wurden insbesondere die Qualität des Abkommens, welches erstmals wirkungsvolle Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten beinhalten würde, und das erreichte Schutzniveau der europäischen Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards hervorgehoben. Kritisch hinterfragt wurden vor allem die Rolle des VK in Nordirlandfragen (Nordirland-Protokoll) und die Verlässlichkeit in Bezug auf das beabsichtigte „Level-Playing-Field“. Bedauern wurde über den Austritt GBRs aus dem Erasmus-Programm geäußert.
Es handelt sich um eine der weitgehendsten Freihandelsvereinbarungen der EU. Gleichwohl sind damit gegenüber dem vorherigen Status eines EU-Mitglieds umfangreiche Regularien im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem VK verbunden. So gelten seit dem 1. Januar Zollformalitäten und Kontrollen bei der Einfuhr der Waren. Ebenso ist der für das VK wichtige Bereich der Finanzdienstleistungen nicht Bestandteil des Abkommens.
Das Handels- und Kooperationsabkommen wurde am 24. Dezember 2020 geschlossen – nur eine Woche vor dem Ausscheiden des VK aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion. Es war seit dem 1. Januar vorläufig in Kraft. Nach der Zustimmung durch das EP soll die Billigung durch den Rat noch vor dem 30. April erfolgen, so dass das Abkommen fristgerecht in Kraft treten kann. Das britische Parlament hat das Abkommen bereits ratifiziert. Marcus Körber