Bürokraktieabbau: Rat & EP erzielen Einigung zum Omnibus-Paket I

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Der Rat und das EP haben am 9. Dezember eine vorläufige Einigung zum sog. Omnibus-Paket I erzielt. Ziel ist eine Reduktion von Bürokratielasten für Unternehmen, v. a. durch die Vereinfachung von Berichterstattungspflichten im Zusammenhang mit der Europäischen Lieferketten-RL (CSDDD) sowie der RL über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD).
Mit Blick auf die CSRD sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. € der Berichterstattungspflicht unterliegen. Weitere Ausnahmeregelungen sind u. a. für Finanzholdinggesellschaften vorgesehen. Bezüglich der CSDDD sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. € berichterstattungspflichtig sein. Außerdem soll die Berichterstattung lediglich auf Basis eines risikobasierten Ansatzes erfolgen und auch das europaweit harmonisierte Haftungsregime wird nicht mehr Bestandteil der Regulierung sein. .
Die vom Rat und und EP im Rahmen von Trilogverhandlungen erzielte Einigung muss nun auch noch förmlich angenommen werden.Aaron Wojte/Christoph Frank
PM des Rates (EN)
PM des EP (EN)
