Rat einigt sich auf Anwendungsverschiebung von CSRD und CSDDD
Der AStV hat sich am 26. März darauf geeinigt, die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-RL (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für große und börsennotierte KMU um zwei Jahre und die Umsetzung und erste Anwendungsphase des EU-Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) um ein Jahr zu verschieben. Ein entsprechendes Vorschlagspaket namens Omnibus I war von der KOM Ende Februar vorgelegt worden.