KOM-Mitteilung zum Umgang mit notleidenden Krediten in Folge von COVID-19
KOM-Mitteilung zum Umgang mit notleidenden Krediten in Folge von COVID-19
Am 16. Dezember hat die KOM eine Mitteilung vorgelegt, wie mit den notleidenden Krediten (non performing loans, NPL), die in Folge der Covid-19-Krise entstehen können, umgegangen werden soll, damit die Kreditwirtschaft auch in Zukunft ausreichend Kredite im Rahmen der Erholung der Wirtschaft vergeben kann und die Qualität der Bankaktiva nicht zurückgeht.