Deutschland reicht nationalen Aufbauplan offiziell ein
Am 28. April wurde der deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) offiziell von der Bundesregierung bei der KOM eingereicht.
Am 28. April wurde der deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) offiziell von der Bundesregierung bei der KOM eingereicht.
Die KOM hat am 21. April ein Paket zum nachhaltigen Finanzwesen angenommen. Das Paket besteht aus einer Mitteilung sowie einer delegierten VO inkl. zwei Anhängen zur Taxonomie-VO, einem RL-Vorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen sowie sechs delegierten Änderungsrechtsakten zu treuhänderischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungsberatung.
Am 30. März hat die KOM im Rahmen des SURE-Instruments, mit dem Mitgliedstaaten im Zuge der COVID-19-Pandemiebekämpfung beim Schutz von Erwerbstätigen und Arbeitsplätzen insgesamt mit bis zu 100 Mrd. € unterstützt werden, weitere Auszahlungen in Höhe von 13 Mrd. € vorgenommen.
Am 3. März hat die KOM im Rahmen einer Mitteilung an den Rat, die den Titel „Ein Jahr seit dem Ausbruch von COVID-19: die fiskalpolitische Reaktion“ trägt, ein aktualisiertes Konzept zur Fiskalpolitik vorgelegt und dabei den Mitgliedstaaten grobe Leitlinien für die Haushaltspolitik in den kommenden Jahren an die Hand gegeben.
Am 11. Februar veröffentlichte die KOM ihre Winterprognose, diesmal unter dem Titel „Ein fordernder Winter, aber Licht am Ende des Tunnels“.
Am 10. Februar hat das EP-Plenum die VO über die Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) angenommen und damit die politische Einigung übernommen, die zwischen deutscher Ratspräsidentschaft und EP im Rahmen von Trilogverhandlungen noch vor Weihnachten erzielt worden war.
Vor dem Hintergrund der politischen Leitlinien von KOM-Präsidentin von der Leyen, wonach die EU auch geopolitisch eine stärkere Rolle einnehmen soll, hat die KOM am 19. Januar eine neue Strategie zur Förderung von Offenheit, Stärke und Resilienz des EU-Wirtschafts- und Finanzsystems vorgelegt, mit der die strategische Autonomie der EU im Bereich der Makroökonomie und des Finanzwesens erreicht werden soll.
Am 18. Dezember ist es der deutschen Ratspräsidentschaft gelungen, eine politische Einigung zwischen Rat und EP zur Aufbau- und Resilienzfazilität, die über ein Gesamtvolumen von 672,5 Mrd. € verfügen wird und Hauptbestandteil des Aufbauinstruments Next Generation EU in Höhe von 750 Mrd. € darstellt, zu erzielen. Von den 672,5 Mrd. € werden 312,5 Mrd. € als Zuschüsse direkt an die Mitgliedstaaten (MS) fließen, 360 Mrd. € sollen als Kredite verfügbar sein. Deutschland wird davon etwa 22. Mrd. € als Zuschüsse erhalten.
Am 16. Dezember hat die KOM eine Mitteilung vorgelegt, wie mit den notleidenden Krediten (non performing loans, NPL), die in Folge der Covid-19-Krise entstehen können, umgegangen werden soll, damit die Kreditwirtschaft auch in Zukunft ausreichend Kredite im Rahmen der Erholung der Wirtschaft vergeben kann und die Qualität der Bankaktiva nicht zurückgeht.
Die KOM hat am 18. November im Rahmen des Europäischen Semesters ihr Herbstpaket vorgelegt. Darunter befinden sich u. a. die Empfehlung für die Eurozone und der Warnmechanismusbericht. Das Herbstpaket fällt in diesem Jahr aufgrund der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel geringer aus als in den Vorjahren.