Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen: vorläufige politische Einigung erzielt
Zum Ende der französischen Ratspräsidentschaft haben Rat und EP am 21. Juni im Rahmen von Trilogverhandlungen eine vorläufige politische Einigung über die RL zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt. Ziel der RL ist es, dass Unternehmen über die Einführung detaillierterer Berichtspflichten mehr Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen wie z. B. Umweltrechten, sozialen Rechten, Menschenrechten und Governance-Faktoren offenlegen müssen. Mit der CSRD wird zudem eine Zertifzierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie ein besserer Zugang zu Informationen eingeführt, indem im Lagebericht ein gesonderter Abschnitt für diese Zwecke vorgeschrieben wird.