Kroatien erfüllt Voraussetzungen zur Einführung des Euro
Die KOM hat am 1. Juni den Konvergenzbericht vorgelegt. Darin kommt sie zum Ergebnis, dass Kroatien die Bedingungen zur Einführung des Euro als Währung erfüllt.
Die KOM hat am 1. Juni den Konvergenzbericht vorgelegt. Darin kommt sie zum Ergebnis, dass Kroatien die Bedingungen zur Einführung des Euro als Währung erfüllt.
Im Nachgang zur Frühjahrsprognose der KOM, die ein deutlich geringeres Wachstum bei gleichzeitig höherer Inflation für das laufende Jahr vorhersagt, hat die KOM am 23. Mai ihr Paket mit einer Vielzahl an Dokumenten zum Europäischen Semester veröffentlicht und damit den jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung für dieses und das Folgejahr gestartet.
Die KOM hat am 16. Mai eine Überarbeitung der EU-Haushaltsordnung vorgeschlagen. Neben einer Anpassung der Vorschriften auf den nun laufenden mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 soll die Revision der Haushaltsordnung zu mehr Transparenz und einem anpassungsfähigeren EU-Haushalt führen. Dazu sollen mehr Informationen für die Öffentlichkeit hinsichtlich der Verwendung der Mittel aus dem EU-Haushalt und der Verwendungsempfänger bereitgestellt werden.
Die KOM hat am 16. Mai ihre Frühjahrsprognose veröffentlicht. Angesichts der russischen Invasion in die Ukraine und des anhaltenden Aufwärtsdrucks bei Rohstoffpreisen, darunter Energie, und der Lieferkettenproblematik prognostiziert die KOM in der mit starken Risiken behafteten Vorhersage ein geringeres Wachstum bei gleichzeitig höherer Inflation. So wird für das laufende Jahr nur noch mit einem Wachstum von 2,7 % gerechnet, für 2023 wird ein Wert von 2,3 % erwartet. Die Inflation dürfte in der Eurozone bei voraussichtlich 6,1 % in diesem Jahr liegen und auf 2,7 % im kommenden Jahr zurückgehen. Allerdings dürfte die Kerninflation sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr bei über 3 % liegen.
Im Nachgang ihrer Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert aus dem Mai 2021, in der ein entsprechendes Vorhaben bereits angekündigt worden war, hat die KOM am 11. Mai einen RL-Vorschlag zur Einführung eines Freibetrags zur Reduzierung von Verschuldungsanreizen (debt-equity bias reduction, DEBRA) und zur Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsausgaben vorgelegt.
Die KOM hat am 11. Mai ihren Vorschlag zur Revision der Fernabsatz-Finanzdienstleistungs-RL veröffentlicht. Ziel ist es eine Stärkung der Verbraucherrechte und die Förderung einer grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdienstleistungen. Der starke technologische Fortschritt, u.a. bei Online-Transaktionen, hat die Anpassung der Vorschriften erforderlich gemacht.
Am 13. April billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) eine Empfehlung des Rates über die Umrechnung von ukrainischen Griwna-Banknoten in Währungen der EU-Mitgliedstaaten. Ziel des Vorschlags ist es, aus der Ukraine geflüchteten Menschen dabei zu helfen, ihre Banknoten in EU-Währungen umzutauschen. Dies hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten geführt.
Im Nachgang der im Oktober 2021 gestarteten Konsultation zur Reform des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens hat die KOM am 28. März einen zusammenfassenden Bericht über die eingegangenen Rückmeldungen veröffentlicht. Demnach sind insgesamt 245 Konsultationsteilnahmen erfolgt, wovon die KOM 225 als valide wertet. Die Rückmeldungen stammen aus 21 Mitgliedstaaten der EU sowie den USA, dem Vereinigten Königreich, Brasilien und der Schweiz. Deutschland belegte mit 31 deutschen Beiträgen den dritten Platz, die meisten Rückmeldungen kamen aus Italien mit 64.
Die KOM hat am 16. März einen Vorschlag zur Überarbeitung der VO für Zentralverwahrer vorgelegt. Zentralverwahrer betreiben die erforderliche Infrastruktur, um Wertpapiergeschäfte, z. B. mit Aktien, Anleihen oder Optionen, an den Finanzmärkten abwickeln zu können. Allein im Jahr 2019 wurde ein Volumen von 1120 Bio. € über EU-Zentralverwahrer abgewickelt.
Die KOM hat am 11. März eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 300 Mio. € an die Ukraine ausgezahlt. Es handelt sich dabei um die Auszahlung des ersten Teils der Tranche von 600 Mio. € im Rahmen des Makrofinanzhilfe-Soforthilfeprogramms in Höhe von 1,2 Mrd. €, das von der KOM im Januar vorgeschlagen wurde, um die Ukraine bei der Bewältigung der zunehmenden wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen zu unterstützen. Die zweite Auszahlung von 300 Mio. € soll in Kürze erfolgen.