EuGH zum Umfang der Informationspflicht von Internethändlern in Bezug auf Herstellergarantien
Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsersuchen mit Urteil vom 5. Mai – C-179/21 – über den Umfang der Informationspflicht von Internethändlern gegenüber Verbrauchern zu Herstellergarantien entschieden.
