Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
Am 5. März haben sich der Rat und das EP auf ein Verbot von Produkten geeinigt, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden. Das Inverkehrbringen und die Bereitstellung solcher Produkte auf dem EU-Markt soll künftig nicht mehr möglich sein und deren Ausfuhr aus der EU untersagt werden.