VO zur Durchsetzung internationaler Handelsregeln in Kraft getreten
Am 13. Februar ist die aktualisierte VO zur Durchsetzung internationaler Handelsregeln in Kraft getreten, nachdem Rat und EP im Oktober 2020 eine politische Einigung erzielt hatten.
Am 13. Februar ist die aktualisierte VO zur Durchsetzung internationaler Handelsregeln in Kraft getreten, nachdem Rat und EP im Oktober 2020 eine politische Einigung erzielt hatten.
Die KOM hat im Rahmen ihres Aktionsplans zum Ausbau der Zollunion mit der VO zur Einrichtung des einheitlichen „Single Windows“ der EU für den Zoll am 28. Oktober eine Initiative vorgeschlagen, die die digitale Warenabfertigung auf einem zentralen Portal erleichtern und die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden verbessern soll.
Die KOM hat am 9. November von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gemäß Schiedsspruch der WTO zugunsten der EU vom 26. Oktober wegen rechtswidriger Subventionen für Boeing, Gegenmaßnahmen in Form von Strafzöllen von 15 % auf Flugzeuge bzw. 25 % auf eine Reihe von landwirtschaftlichen und industriellen Erzeugnissen im Wert von 4 Mrd. $ jährlich aus den USA zu verhängen.
Die KOM hat am 13. Oktober das neue Online-Portal „Access2Markets“ vorgestellt, das europäischen Unternehmen die Nutzung der EU-Handelsabkommen erleichtern soll.
Der Rat und das EP haben am 9. November eine vorläufige politische Einigung über eine Anpassung der VO erzielt, die die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (dual use) betrifft – also solcher Produkte, die auch militärisch eingesetzt werden können.
Unter dem Titel „Perspektiven einer modernen europäischen Handelspolitik – Was bedeutet sie für Hamburg?“ diskutierte Staatsrätin Almut Möller am 3. November im Hamburger Rathaus.
