Antidumpingzölle auf chinesische Aluminium-Flachwalzprodukte – Aussetzung der Anwendung für neun Monate
Die KOM hat am 11. Oktober die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gegen Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen aus der VR China beschlossen. Die Maßnahme dient dem Schutz des Binnenmarktes vor unlauteren Handelspraktiken. Die Höhe der Antidumpingzölle liegt zwischen 14,3 % und 24,6 %. Die Antidumpingmaßnahmen gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren.
