MFR 2021-2027 – Neue Förderperiode kann nach Zustimmung des EP und Annahme durch Rat starten
Am 16. Dezember hat das EP seine Zustimmung zum MFR 2021-2027 in Höhe von 1.074,3 Mrd. € erteilt. Damit wurde die Basis dafür gelegt, dass nach einstimmiger und formeller Annahme durch den Rat am Folgetag, den 17. Dezember, die neue Förderperiode rechtzeitig zum 1. Januar 2021 beginnen kann,, und zwar mit einem regulären EU-Haushalt, und nicht wie bereits befürchtet mit einem Nothaushalt. Angenommen wurde vom EP ebenfalls die interinstitutionelle Vereinbarung, in der die Details über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich, die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, inkl. eines Fahrplans zu deren Einführung geregelt werden.