EuGH stärkt Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich
Der EuGH hat mit Urteil vom 10. September (Rechtssache C-669/24) die Rechte von Telekommunikationskunden bei einseitigen Vertragsänderungen gestärkt. Dem Urteil liegt eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen die Vodafone GmbH wegen einer Preiserhöhung in laufenden Festnetz-Internetverträgen zugrunde. Vodafone hatte sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern.
