Das EP hat am 19. Mai eine Entschließung zum Bericht der KOM über die Rechtsstaatlichkeit 2021 angenommen.
Das EP begrüßt den Rechtsstaatlichkeitsbericht grundsätzlich. Es sieht aber auch Raum für Verbesserungen. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht solle auf alle in Art. 2 EUV verankerten Werte ausgeweitet werden und zwischen systemischen und individuellen Verstößen unterscheiden. Hinsichtlich der Ankündigung der KOM, im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 länderspezifische Empfehlungen aufzunehmen, spricht sich das EP positiv aus. Die KOM solle diese Empfehlungen aber an konkrete Umsetzungsfristen knüpfen und bei Nichtumsetzung auch auf restriktive Maßnahmen zurückgreifen.