Neue Emissionsziele für die Mitgliedstaaten
Am 28. Juni hat die KOM die nationalen Emissionszuweisungen für dieses Jahr sowie die beiden Folgejahre 2024 und 2025 nach der Lastenteilungs-VO veröffentlicht.
Am 28. Juni hat die KOM die nationalen Emissionszuweisungen für dieses Jahr sowie die beiden Folgejahre 2024 und 2025 nach der Lastenteilungs-VO veröffentlicht.
Am 20. Juni hat der Rat seine allgemeine Ausrichtung zur VO zur Wiederherstellung der Natur angenommen. Mit dieser zentralen Naturschutzregelung im Rahmen des Green Deal soll dem Verlust an Arten und Biodiversität in der EU entgegengewirkt werden. Sie verpflichtet die MS zur Regeneration geschädigter Ökosysteme auf 30 % ihrer Fläche.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in Zukunft besser über die Eigenschaften von Handys, Tabletts und schnurlosen Telefonen informiert werden. Nach einem Vorschlag der KOM sollen im Rahmen der geltenden Energiekennzeichnungs-VO diese Geräte mit Angaben zur Energieeffizienz, Lebensdauer der Batterien, zum Schutz vor Staub und Wasser sowie zur Widerstandfähigkeit beim Herunterfallen versehen sein.
Am 16. Juni hat der Umweltausschuss des EP über die stark umstrittene RL zur Wiederherstellung der Natur abgestimmt. Die Anträge auf Ablehnung der Vorlage sind denkbar knapp zurückgewiesen worden.
Am 1. Juni hat die KOM das im Oktober 2013 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichteinhaltung der Nitrat-RL eingestellt. Mit der RL werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu reduzieren.
Der Rat hat mit einer am 24. Mai beschlossenen Position zum Vorschlag der EU-KOM zur Aktualisierung der Abfallverbringungs-VO verschärfte Bedingungen für Abfallexporte unterstützt. So stimmt er Einschränkungen für die Ausfuhr von Abfällen zur Beseitigung in einem anderen MS ebenso zu wie der Beschränkung der Verbringung ungefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Staaten.
Der Rat hat am 22. Mai seine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der KOM für eine neue Ökodesign-VO beschlossen. Dieser will den Anwendungsbereich der bisherigen Ökodesign-RL für energieverbrauchende Geräte auf grundsätzlich alle Produkte erweitern und neben Energieverbrauch in Zukunft auch Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit einbeziehen.
Die EU muss ihre Anstrengungen zur Verringerung des Materialverbrauchs und des Abfallaufkommens verstärken, um ihre Ressourceneffizienzziele zu erreichen. Das geht aus dem am 16. Mai von der KOM veröffentlichten überarbeiteten Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft hervor.
Das EU-Parlament hat am 9. Mai seine Position zur Reduktion der Methanemissionen im Energiesektor beschlossen. Die von der KOM vorgeschlagene VO zur Reduktion der Emissionen dieses extrem klimawirksamen Gases ist Teil des Fit-für-55-Pakets, mit dem die EU ihre Klimaziele für das Jahr 2030 erreichen will.
Mit der Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (Emission Trading System – ETS), dem neuen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) und einem neuen Klimasozialfonds hat das EP am 18. April wichtige Klimaschutzgesetze gebilligt. Sie sind Teil des „Fit for 55“-Pakets, mit dem die EU ihr im Europäischen Klimaschutzgesetz verankertes Ziel verfolgt, den Ausstoß an Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.