Neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Deutschland hat die Abfallrahmen-RL nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt, Frist hierfür war der 5. Juli 2020. Deshalb hat die KOM ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Deutschland hat die Abfallrahmen-RL nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt, Frist hierfür war der 5. Juli 2020. Deshalb hat die KOM ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Die EU plant, die Importe von Gas und Öl aus Russland und Belarus bis Ende 2027 vollständig zu beenden. Einen entsprechenden handelsrechtlichen Verordnungsvorschlag hat die KOM am 17. Juni vorgelegt. Diese VO wird damit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt, im Rat ist deshalb nur eine qualifizierte Mehrheit erforderlich und keine Einstimmigkeit.
Der Rat hat am 17. Juni seinen Standpunkt zur VO über Altfahrzeuge angenommen. Die VO legt Anforderungen an die Konstruktion von Fahrzeugen als Voraussetzung für Wiederverwendung, Recycling und Verwertung fest. Insbesondere wird ein verbindliches Ziel für recycelte Kunststoffe eingeführt und die Möglichkeit eröffnet, künftig Ziele für recycelten Stahl, Aluminium und kritische Rohstoffe festzulegen.
Am 5. Juni hat die KOM unter dem Namen „Ocean Pact“ ihre Strategie im Bereich Meerespolitik vorgestellt. Darin kündigt sie an, bis 2027 ein Meeresgesetz vorzulegen, das sich auf eine Überarbeitung der RL über maritime Raumplanung (MSP-RL) stützt, um die maritimen Raumplanung als strategisches Instrument zu stärken. Das Gesetz soll sich dabei auf die bereits geltenden meeresrelevanten Ziele der EU beziehen, sie unter einem Dach versammeln und damit ihre kohärente und wirksame Umsetzung erleichtern.
Die Europäische Strategie für Wasserresilienz, die von der KOM am 6. April vorgestellt wurde, soll angesichts zunehmender Wasserknappheit bei anhaltender Wasserverschmutzung die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Wasser effizienter zu bewirtschaften.
Die meeresbezogene Wirtschaft der EU ist im Aufwind und hat sich vollständig von der COVID-19-Krise erholt. Das geht aus dem aktuellen Bericht der KOM zur „Blue Economy“ hervor, der am 26. Mai veröffentlicht wurde.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) haben im Zusammenhang mit EU-Beihilfebeschlüssen Zugang zu Gerichten erhalten. Die KOM veröffentlichte am 12. März eine entsprechende Änderung der Beihilfevorschriften und aktualisierte die Durchführungsverordnung über staatliche Beihilfen und den Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren.
Nachdem die KOM angekündigt hatte, noch vor dem Sommer eine Wasserresilienzstrategie vorzulegen, hat das EP nun am 7. Mai entsprechende Empfehlungen mit großer Mehrheit angenommen.
Die EU plant, die Einfuhr von russischem Gas und Öl vollständig einzustellen und auch schrittweise aus dem Import von Nuklearbrennstoffen aus Russland auszusteigen.
Fast zwei Drittel der Weltmeere befinden sich außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit. Diese Gebiete sind bedroht durch Verschmutzung, Übernutzung, Klimawandel und Artensterben. Mit dem internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt auf der hohen See aus dem Jahr 2023 wird erstmals ein rechtlich verbindlicher Schutz für solche Meeresgebiete möglich.
