Rat billigt Schlussfolgerungen zur Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit
Der Rat hat am 15. März 2021 im schriftlichen Verfahren Schlussfolgerungen zur Strategie der EU für nachhaltige Chemikalien verabschiedet.
Der Rat hat am 15. März 2021 im schriftlichen Verfahren Schlussfolgerungen zur Strategie der EU für nachhaltige Chemikalien verabschiedet.
Das EP hat am 10. März 2021 einen Entschließungsantrag über einen WTO-konformen CO2-Grenzausgleichsmechanismus mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Die KOM hat am 24. Februar 2021 ihre Strategie vorgelegt, mit deren Hilfe sich die Mitgliedstaaten besser auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels, z. B. eine steigende Anzahl und Intensität von Extremwetterereignissen oder den Anstieg des Meeresspiegels, vorbereiten sollen.
Die KOM reichte am 18. Februar 2021 Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland aufgrund einer mangelhaften Umsetzung der RL zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ein.
Das EP hat am 10. Februar 2021 mit deutlicher Mehrheit seinen Bericht zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der KOM verabschiedet. In dem umfassenden Beschluss weisen die Abgeordneten darauf hin, dass für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft Rahmenbedingungen auf verschiedenen Ebenen geschaffen werden müssen.
Der Rat Auswärtige Angelegenheiten hat am 25. Januar 2021 in seinen Ratsschlussfolgerungen neue Schwerpunkte für die internationale Energie- und Klimapolitik festgelegt. So soll die Klimadimension künftig in Handelsabkommen, Entwicklungshilfen und Investitionsstrategien der EU stärker integriert werden.
In den Verhandlungen zwischen Rat und EP konnte am 17. Dezember auch zur Finanzierung des LIFE-Programms von 2021 bis 2027 eine vorläufige politische Einigung erzielt werden. Dank des zuvor erzielten Übereinkommens zum Mehrjährigen Finanzrahmen konnten auch diese Verhandlungen unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft zu Ende geführt werden.
Die KOM hat am 15. Dezember ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnung über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E-VO) vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Schlüsselrolle, die der Energieinfrastruktur bei der grünen Wende zukommen wird, besser widerspiegeln. Die TEN-E-Politik unterstützt die Energiewende durch Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die zur Versorgungssicherheit, Marktintegration, aber auch zur Verwirklichung der Klimaziele beitragen sollen. Angepasst an die kürzlich beschlossenen höheren Klimaziele sollen Förderungen von Öl- und Erdgaspipelines künftig ausgeschlossen werden. Wasserstoffinfrastruktur und Offshore-Netze sollen hingegen besondere Berücksichtigung finden.
Der Markt für Batterien soll sich gemäß Berechnungen der KOM in den nächsten zehn Jahren vervierzehnfachen. Dementsprechend sei es nötig, umfassende Umweltstandards für Batterien über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu implementieren. Dies will die KOM in ihrem Vorschlag für eine Überarbeitung der Batterieverordnung in die Tat umsetzen. Sie betrachtet dabei Batterien aus allen Nachhaltigkeitsperspektiven: ökologisch, wirtschaftlich und sozial.
Der Rat Energie hat am 11. Dezember im schriftlichen Verfahren Ratsschlussfolgerungen zur Wasserstoff-Strategie angenommen. Darin erkennt er die wichtige Rolle von Wasserstoff für das Erreichen der Klimaziele an. Für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff wird allerdings grüner Strom benötigt. Dieser erhöhte Bedarf sollte bei der Planung der Ausbauziele von erneuerbaren Energien berücksichtig werden. Darüber hinaus soll erneuerbarer Wasserstoff über Anreize und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen konkurrenzfähig gemacht werden.