Rat bestimmt Verhandlungsposition zur Aktualisierung der Wasser-RLen
Am 19. Juni wurde das Verhandlungsmandat des Rates für die Änderung der Wasserrahmen-RL, der Grundwasser-RL und der RL über Umweltqualitätsnormen angenommen.
Am 19. Juni wurde das Verhandlungsmandat des Rates für die Änderung der Wasserrahmen-RL, der Grundwasser-RL und der RL über Umweltqualitätsnormen angenommen.
Die von der KOM vorgeschlagene RL zur Bodenüberwachung zielt darauf ab, das Monitoring der Bodengesundheit verbindlich vorzuschreiben sowie Leitprinzipien für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung und dem Umgang mit Altlasten festzulegen.
Die VO zur Wiederherstellung der Natur ist am 17. Juni im Rat endgültig bestätigt worden. Dieses zentrale Naturschutzgesetz aus dem Green Deal hing am Ende eines langen Verhandlungsprozesses und nach Bestätigung der mit dem Rat erzielten Einigung durch das EP am 27. Februar zunächst in der Schwebe.
Die EU-Umweltminister haben am 17. Juni eine allgemeine Ausrichtung zur Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen mit Hilfe einer Überarbeitung der Abfallrahmen-RL verabschiedet.
Ein zusammenhängendes und widerstandsfähiges Stromnetz erhöht die Energiesicherheit und unterstützt die Dekarbonisierung in der EU.
Eine insgesamt positive Bilanz des REPowerEU-Plans hat die KOM in einer Veröffentlichung vom 13. Mai gezogen. Begleitend wurden länderspezifische Übersichten zu relevanten Daten aus einzelnen Mitgliedsländern veröffentlicht.
Das EP hat am 24. April dem Austritt der EU aus dem Energiecharta-Vertrag zugestimmt. Es folgte damit einer entsprechenden Empfehlung der zuständigen Ausschüsse.
Die am 24. April beschlossene Verpackungs-VO umfasst nun den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Diese müssen wiederverwertbar sein, und bedenkliche Inhaltsstoffe müssen reduziert werden.
Mit den am 24. April verabschiedeten neuen Vorschriften werden für 2030 verbesserte Luftqualitätsnormen in Form von Grenz- und Zielwerten festgelegt. Die überarbeitete RL deckt eine Vielzahl von luftverschmutzenden Stoffen ab, darunter Feinstaub und Partikel, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Benzo(a)pyren, Arsen, Blei und Nickel, und legt für jeden dieser Stoffe spezifische Normen fest.
Mit der RL zur Förderung der Reparatur von Waren werden Hersteller in Zukunft verpflichtet, die Reparatur von defekten Haushalts- und Elektrogeräten anzubieten und zu ermöglichen.