EP beschließt Regeln gegen die Verpackungsflut
Die am 24. April beschlossene Verpackungs-VO umfasst nun den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Diese müssen wiederverwertbar sein, und bedenkliche Inhaltsstoffe müssen reduziert werden.
Die am 24. April beschlossene Verpackungs-VO umfasst nun den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Diese müssen wiederverwertbar sein, und bedenkliche Inhaltsstoffe müssen reduziert werden.
Mit den am 24. April verabschiedeten neuen Vorschriften werden für 2030 verbesserte Luftqualitätsnormen in Form von Grenz- und Zielwerten festgelegt. Die überarbeitete RL deckt eine Vielzahl von luftverschmutzenden Stoffen ab, darunter Feinstaub und Partikel, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Benzo(a)pyren, Arsen, Blei und Nickel, und legt für jeden dieser Stoffe spezifische Normen fest.
Mit der RL zur Förderung der Reparatur von Waren werden Hersteller in Zukunft verpflichtet, die Reparatur von defekten Haushalts- und Elektrogeräten anzubieten und zu ermöglichen.
Die am 23. April bestätigte neue VO gilt nun für fast alle Produktkategorien, nicht wie bisher nur für Elektrogeräte. Es wird ein Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen eingeführt, das zwei Jahre nach Inkrafttreten der VO wirksam wird.
Um den Ausstieg aus der Nutzung der gefährlichsten Stoffe für nicht essentielle Anwendungen zu beschleunigen und gleichzeitig für Unternehmen Planungssicherheit zu schaffen, hat die KOM am 22. April im Zusammenhang mit der Chemikalienstrategie das Konzept der wesentlichen Verwendungszwecke („essential use concept“) vorgelegt.
Die überarbeitete Kommunalabwasser-RL, die am 10. April im EP abgesegnet worden ist, umfasst nun kleinere Gemeinden als bisher und setzt, abgestuft nach der Größe der jeweiligen Siedlung, neue Fristen für die Etablierung von Sammelsystemen und die Einführung bestimmter Reinigungsstufen.
Mit Hilfe der neuen VO und RL zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU, über die das EP am 10. April abschließend entschieden hat, werden die bisher gültigen Regeln überarbeitet.
Mit dem sogenannten Gas-Paket, das am 11. April im EP-Plenum angenommen wurde, soll die Einführung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, einschließlich Wasserstoff, erleichtert und gleichzeitig die Versorgung gesichert werden.
Seit dem 2. April ist ein neues Portal der EU online, das an einem Ort umfassende Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Hersteller und Händler von Produkten anbietet, die der Energie-Effizienz-RL unterliegen.
Am 13. März hat die KOM einige Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland veröffentlicht.
Zunächst wurde ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Vogelschutz-RL eingeleitet, weil die vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz wild lebender Vogelarten nicht hinreichend umgesetzt worden sind.
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