Trilogeinigung zur AbfallverbringungsVO
Am 17. November haben Rat und EP eine Einigung über die zukünftigen Regeln für den Abfallexport erzielt. In der überarbeiteten VO über die Verbringung von Abfällen wird künftig insbesondere die Ausfuhr von gefährlichen Abfällen aus OECD- und EU-Ländern in Nicht-EU- und Nicht-OECD-Länder verboten. Es werden zudem Notifizierungs- und Genehmigungsverfahren für die Verbringung von Abfällen festgelegt.