Vorläufige Einigung zur Entwaldungs-VO
Das EP und der Rat haben am 4. Dezember eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der VO über entwaldungsfreie Lieferketten erzielt. Die Einigung sieht eine Verschiebung des Anwendungsbeginns um mindestens zwölf Monate vor. Große Marktteilnehmer und Händler sollen die Vorgaben nun ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen müssen, Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027.
