KOM-Genehmigung zur Unterstützung des elektrischen Schienenverkehrs
Am 24. Februar hat die KOM eine deutsche Beihilferegelung genehmigt, die Eisenbahnunternehmen, die Elektroantriebe nutzen, angesichts der gestiegenen Strompreise entschädigt. Die mit 1,1 Mrd. € ausgestattete Maßnahme soll der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des umweltfreundlicheren elektrischen Schienenverkehrs dienen.