Elektronische Maut: KOM bemängelt unzureichende Umsetzung in Deutschland
Die KOM hat am 29. September ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften über die elektronische Maut eröffnet. Hintergrund ist die aus KOM-Sicht unzureichende Umsetzung der RL über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren.