EP nimmt VO zur Anerkennung ukrainischer Führerscheine an
Das EP hat am 7. Juli eine VO zur Anerkennung der Führerscheine von Ukrainern mit vorübergehendem Schutzstatus angenommen.
Ukrainer können dadurch ihren Führerschein weiterbenutzen, ohne diesen in einen EU-Führerschein umzutauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen.