CBAM seit 1. Oktober in Übergangsphase
Am 1. Oktober trat das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) der EU in einer Übergangsphase in Kraft. Der Mechanismus soll Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff und unter bestimmten Bedingungen auch indirekte Emissionen erfassen. Die Importeure dieser Güter müssen die Preisdifferenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem Preis der Kohlenstoffzertifikate im ETS bezahlen.