EuG bestätigt Entscheidung der KOM gegen Google wegen Marktmissbrauchs
Am 10. November hat das EuG die von Google eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen und damit die Entscheidung der KOM vom Juni 2017 bestätigt. Das seitens der KOM beanstandete Verhalten von Google war somit rechtswidrig. Die KOM hatte wegen des Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. € gegen Google verhängt.