KOM nimmt überarbeitete Beihilfevorschriften für IPCEI-Projekte an
Am 25. November hat die KOM die überarbeiteten Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) angenommen. Sie gelten ab dem 1. Januar 2022.
Am 25. November hat die KOM die überarbeiteten Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) angenommen. Sie gelten ab dem 1. Januar 2022.
Am 16. November hat die KOM eine Beihilfe in Höhe von 20 Mio. € für den Bau einer landseitigen Strominfrastruktur am Kreuzfahrtterminal HafenCity im Hamburger Hafen genehmigt.
Am 10. November hat das EuG die von Google eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen und damit die Entscheidung der KOM vom Juni 2017 bestätigt. Das seitens der KOM beanstandete Verhalten von Google war somit rechtswidrig. Die KOM hatte wegen des Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. € gegen Google verhängt.
Die für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige GD GROW hat am 3. November ihren Abschlussbericht zur Pandemieauswirkung auf die finanzielle Situation der KMU vorgelegt. Dieser baut auf einer Umfrage und Gesprächsrunden auf, die im Laufe dieses Jahres im Rahmen des KMU-Vertreter-Netzwerks („SME envoys network“) durchgeführt wurden und kommt zu folgenden Schlüssen:
Am 6. Oktober hat die KOM die Mitgliedstaaten und alle anderen Interessierten aufgefordert, zu den vorgeschlagenen Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-VO (AGVO) Stellung zu nehmen.
Am 23. September hat die KOM den Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagen-RL vorgelegt, welcher die Vereinheitlichung von Ladegeräten für elektronische Geräte vorsieht. Der Ladeanschluss und die Schnellladetechnologie sollen harmonisiert werden. Demnach soll künftig der USB-C-Standard zum Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen werden.
Am 9. Juli hat die KOM ihre überarbeiteten Reformempfehlungen für sieben reglementierte Unternehmensdienstleistungen vorgestellt. Die in der Mitteilung aufgelisteten Empfehlungen der KOM sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und betreffen Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Buchprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer.
Am 9. Juli hat die KOM die beihilferechtliche Genehmigung der deutschen Garantieregelung für Reisesicherungsfonds in Höhe von 750 Mio. € bekanntgegeben. Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.
Am 7. Juli hat die KOM die Ergebnisse der Überprüfung der EU-Beihilferegeln für den Breitbandausbau vorgestellt. Die Evaluierung der Beihilfevorschriften betraf die seit 2013 geltenden Breitbandleitlinien und die seit 2014 anwendbare Allgemeine Gruppenfreistellungs-VO (AGVO).
Am 22. Juni haben die KOM und die Europäische Raumfahrtagentur (European Space Agency, ESA) ein Partnerschaftsabkommen unterzeichnet. Dieses markiert zugleich den offiziellen Start des neuen EU-Raumfahrtprogramms. In der KOM wird die neue GD Verteidigungsindustrie und Weltraum (DEFIS) zuständig sein und federführend die Aufgaben wahrnehmen. Über die ESA ist das Vereinigte Königreich ebenfalls am Programm beteiligt.
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