CBAM seit 1. Oktober in Übergangsphase
Am 1. Oktober trat das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) der EU in einer Übergangsphase in Kraft. Der Mechanismus soll Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff und unter bestimmten Bedingungen auch indirekte Emissionen erfassen. Die Importeure dieser Güter müssen die Preisdifferenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem Preis der Kohlenstoffzertifikate im ETS bezahlen.
Das System wird von 2026 bis 2034 schrittweise eingeführt, parallel wird die Abgabe von kostenlosen Emissionszertifikaten für die vom CBAM erfassten Produkte im ETS nach und nach zurückgefahren.
In der Übergangsphase müssen EU-Importeure den Umfang ihrer Einfuhren und die dabei entstehenden grauen Treibhausgasemissionen melden. Finanzielle Anpassungen sind in dieser Phase noch nicht erforderlich. Die erste Berichterstattung ist für den 31. Januar 2024 vorgesehen. Auf Basis der im Übergangszeitraum gesammelten Erfahrungen prüft die KOM, ob die Berichtspflichten bis zur vollständigen Umsetzungen 2026 nochmal angepasst werden müssen.
Ab 2026, wenn CBAM vollständig umgesetzt wird, müssen Importeure dann für die eingeführten CBAM-Waren so viele „CBAM-Zertifikate“ kaufen und abgeben, wie den grauen Treibhausgasemissionen entspricht. Tanja Winninger
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