Der Knoten ist durchschlagen: Ratseinigung zum Strommarkt
Am 17. Oktober hat der Rat eine Einigung über seine Position zur Reform des Strommarktes erzielen können, mit der die Strompreise stabilisiert und der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden sollen. Eine zentrale Frage, die lange strittig war, betrifft die Ausgestaltung zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference oder CfD) zur öffentlichen Förderung von Investitionen in nachhaltige Stromerzeugungsanlagen. Dabei wird ein fester Preis für den in einer Anlage erzeugten Strom vereinbart. Sollte der Erzeuger am Markt einen geringeren Preis erzielen, erhält er Kompensation. Liegt der erzielte Preis höher, muss die Differenz zurückgezahlt werden.
Mit Hilfe solcher Verträge sollen verlässliche Investitionsbedingungen geschaffen und gleichzeitig unangemessene Gewinne abgeschöpft werden. Nach der Einigung im Rat sollen CFD nun ausschließlich für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen verpflichtend werden. Die Förderung von Investitionen in bereits existierende Anlagen mit Hilfe von CfD bleibt dabei zwar möglich, soll aber durch die KOM eng überwacht werden. Durch diesen Kompromiss wurden Bedenken u. a. von Deutschland aufgegriffen, dass die öffentliche Förderung der Laufzeitverlängerung von AKWs mit CfD zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt führen könnten. Weitere Aspekte der Einigung betreffen u.a. die Förderung langfristiger Stromlieferverträge, den Verbraucherschutz und Maßnahmen gegen hohe Strompreise in einer Krise. Der erste Trilog war bereits für den 19. Oktober vorgesehen. Brigitte Köhnlein