Der Rechtsrahmen für die GAP 2023-2027 tritt in Kraft
Am 6. Dezember sind die drei Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023-2027 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Ende Juni hatten das EP und der Rat eine politische Einigung darüber erzielt, wie die GAP in der kommenden Förderperiode gerechter, grüner und flexibler gestaltet werden soll.
Lange Zeit hatten die Mitgesetzgeber darum gerungen, wie die GAP höhere Umwelt- und Klimaschutzambitionen sowie eine gerechtere Verteilung der Beihilfen, insbesondere für kleine und mittlere Familienbetriebe und Junglandwirte, sicherstellen kann. Mit der künftigen GAP wurden neun Ziele definiert, mit denen die Landwirtschaft und der ländliche Raum sozialer, ökologischer und nachhaltiger werden sollen.
Die MS arbeiten derzeit ihre nationalen Strategiepläne aus. Mit den nationalen Strategieplänen wird die geplante Umsetzung der GAP in den jeweiligen MS beschrieben. Bis zum 31. Dezember 2021 müssen diese Pläne bei der KOM eingereicht werden. Die KOM wird die Pläne anschließend bewerten und den MS ihre Anmerkungen übermitteln. Spätestens nach sechs Monaten nimmt die KOM die Pläne, gegebenenfalls nach Überarbeitungen, an. Diese können dann ab dem 1. Januar 2023 gelten, wenn die neue GAP zur Anwendung kommt. Florian Lescow