Digitalisierungsstrategie zur Verbesserung und Modernisierung der Finanzberichterstattung
Am 15. Dezember hat die KOM ihre neue Strategie zur Verbesserung und Modernisierung der Finanzberichterstattung an die Aufsichtsbehörden vorgelegt, und zwar in Form einer Mitteilung. Ziel der Strategie ist es, die Meldung genauer und kohärenter Daten ohne Zeitverlust an die nationalen und EU-Aufsichtsbehörden zu ermöglichen. Damit einhergehend soll gleichzeitig der Aufwand zur Meldung von Daten für Finanzinstitute gesenkt werden – derzeit müssen auf aggregierter Basis Finanzinstitute in der EU mehr als 500 Berichtspflichten erfüllen, was über 70.000 einzelnen Datensätzen gleichkommt. Die KOM erhofft sich von der Maßnahme eine effizientere und flexiblere Aufsicht, eine verbesserte Stabilität des Finanzsystems, besseren Anlegerschutz und höhere Marktintegrität.
Die Strategie der KOM basiert deshalb auf vier Säulen:
- Gewährleistung kohärenter und genormter Daten, die auf einer klaren und gemeinsamen Terminologie sowie auf gemeinsamen Normen, Formaten und Regeln beruhen;
- Erleichterung des Austauschs und der Weiterverwendung gemeldeter Daten zwischen den Aufsichtsbehörden durch Beseitigung ungerechtfertigter rechtlicher und technischer Hindernisse zur Vermeidung doppelter Datenabfragen;
- Bessere Ausgestaltung der Berichtspflichten durch die Entwicklung von Leitlinien auf der Grundlage bewährter Verfahren zur Anwendung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung im Bereich der Finanzberichterstattung an Aufsichtsbehörden;
- Einführung gemeinsamer Governance-Regeln mit dem Ziel einer besseren Koordinierung und engeren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden und anderen einschlägigen Interessenträgern, damit diese Fachwissen und Informationen austauschen können.
Die Transformation in ein modernes und integriertes Aufsichtsberichterstattungssystem gilt als komplexes und langwieriges Unterfangen, weshalb ein schrittweiser Ansatz verfolgt werden soll. Zielgerichtete Verbesserungen sollen insofern über die regulären Überarbeitungen von Vorschriften realisiert werden. Hierzu ist u. a. eine Mandatierung der Europäischen Aufsichtsbehörden vorgesehen. Schon im Jahr 2023 will die KOM einen ersten Fortschrittsbericht vorlegen. Christoph Frank