ECOFIN diskutiert über Mindestbesteuerung für multinationale Gruppen
Noch kurz vor Weihnachten 2021 hatte die KOM ihren RL-Vorschlag zur Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes für multinationale Konzerne in der EU vorgestellt. Dieser Vorschlag dient der Umsetzung von Säule 1 des OECD-Rahmenabkommens, über das im Oktober letzten Jahres eine Einigung unter 137 Ländern erreicht werden konnte. Der Vorschlag hat zum Ziel, die im Rahmenabkommen genannte effektive 15-prozentige Mindestbesteuerung der weltweiten Tätigkeiten multinationaler Konzerne in der EU sicherzustellen. Erfasst sind hierbei multinationale Gruppen mit Jahreserlösen von mehr als 750 Mio. € p. a. Die neuen Regeln sollen bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Beim ersten ECOFIN unter französischer EU-Präsidentschaft hielten die Minister am 18. Januar eine Orientierungsdebatte zum Vorschlag ab. Dabei fand der Vorschlag insgesamt eine sehr breite Unterstützung der Mitgliedstaaten; auch der neue deutsche Finanzminister Lindner, der erstmalig am ECOFIN teilnahm, sprach sich für eine zügige Annahme des Vorschlags aus. Bedenken wurden jedoch von drei Mitgliedstaaten vorgetragen. Ihrer Ansicht nach müssten zunächst weitere technische Details zu Säule 2 des OECD-Rahmenabkommens, über die derzeit noch beraten wird, abgewartet werden.
Die französische EU-Ratspräsidentschaft hat das Ziel, noch im ersten Halbjahr zu einer Einigung zu gelangen. Vor dem Hintergrund des Einstimmigkeitserfordernisses in Steuerfragen bleibt allerdings abzuwarten, ob dies tatsächlich erreicht werden kann. Christoph Frank