ECOFIN einigt sich auf Aktualisierung der EU-Vorschriften für MwSt.-Sätze
Die Wirtschafts- und Finanzminister haben bei der letzten Sitzung des ECOFIN unter slowenischer Ratspräsidentschaft am 7. Dezember eine Einigung auf überarbeitete Vorschriften für die auf Waren und Dienstleistungen erhobene MwSt. erzielt. Der Vorschlag der KOM zu flexibleren MwSt.-Sätzen stammt noch aus 2018; die Verhandlungen gestalteten sich seither schwierig und langwierig.
Die Einigung umfasst u. a. die Aktualisierung bzw. Modernisierung des Verzeichnisses der Gegenstände und Dienstleistungen, für die ermäßigte MwSt.-Sätze zulässig sind; dabei soll auch der digitale Wandel berücksichtigt werden. Um auf künftige Krisen, wie z.B. Pandemien, humanitäre Krisen oder Naturkatastrophen zeitnah reagieren zu können, wurde ebenfalls eine neue Bestimmung aufgenommen. Des Weiteren sieht die Einigung eine Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten vor, d. h., dass bestehende Ausnahmeregelungen, die bislang nur einigen Mitgliedstaaten die Anwendung von Vorzugssätzen auf bestimmte Waren ermöglichten, nun für alle Mitgliedstaaten möglich sind.
Bestandteil der Einigung ist ebenfalls das Auslaufen von ermäßigten Sätzen oder MwSt.-Befreiungen für fossile Brennstoffe und andere Güter mit vergleichbaren Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen bis 1. Januar 2030. Ganz im Sinne des grünen und digitalen Wandels ist auch die Aufnahme von umweltfreundlichen Gütern und Dienstleistungen in das Verzeichnis für ermäßigte Sätze, wie z.B. Elektrofahrräder, Abfallrecyclingdienste und Solarpaneele.
Damit der Rat die Revision der RL auch formell annehmen kann, muss das EP noch seine Stellungnahme abgeben. Christoph Frank