ECOFIN-Einigung zur verstärkten Zusammenarbeit mit EU-Ermittlungsbehörden bei MwSt.-Betrug
Im Rahmen des Kampfs gegen den MwSt.-Betrugs hat der ECOFIN am 5. Mai eine vorläufige Einigung zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) erzielt. Demnach sollen die EUStA und OLAF einen direkteren Zugang zu relevanten MwSt.-Daten über grenzüberschreitende Umsätze in der EU erhalten, inkl. der Informationen von Eurofisc.

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Es wird erwartet, dass sowohl OLAF und EUStA über den direkten Informationszugang leichter Untersuchungen gegen mutmaßlichen grenzüberschreitenden MwSt.-Betrug einleiten können und die Koordinierung zwischen den Akteuren verbessert, die Ermittlungen beschleunigt und die Fähigkeit der EU zur Aufdeckung von MwSt.-Betrug gestärkt werden können. Derzeit geht die KOM aufgrund von innergemeinschaftlichem Missing-Trader-Fraud von einem jährlichen Betrug im Volumen von 12,5 Mrd. € bis 32,8 Mrd. € durch Gruppen organisierter Kriminalität aus. Dies sind Einnahmen, die den Mitgliedstaaten sowie der EU entgehen.
Das EP wird voraussichtlich im Juli seine Stellungnahme zum VO-Vorschlag annehmen. Im Anschluss wird der Rat die am 5. Mai erzielte allgemeine Ausrichtung formell annehmen. Die VO soll 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Wesentliche Elemente der neuen Regelung sollen bereits im September zur Anwendung kommen. Christoph Frank
