ECOFIN nimmt Paket zur MwSt. im digitalen Zeitalter an

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Der ECOFIN hat am 11. März das Paket zur MwSt. im digitalen Zeitalter formell angenommen. Über das Paket, das aus einer RL, einer VO und einer Durchführungs-VO besteht und von der KOM im Dezember 2022 vorgelegt wurde, war bereits im November 2024 eine politische Einigung erzielt worden.
Mit den neuen Regelungen soll bis 2030 eine vollständige Digitalisierung der MwSt.-Meldepflichten für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, eingeführt werden. U.a. soll ein digitales Echtzeit-Meldesystem für MwSt.-Zwecke mittels elektronischer Rechnungen eingerichtet werden. Zudem werden Online-Plattformen zur Zahlung der MwSt. für Kurzzeitvermietungen von Unterkünften und Personenbeförderungen verpflichtet. Ebenso wird die einzige Anlaufstelle, der sog. One-Stop-Shop, für die MwSt. im Internet ausgeweitet, damit Unternehmen nicht in allen Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, eine kostenintensive MwSt.-Registrierung vornehmen müssen. Christoph Frank