ECOFIN zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Am 14. März fand in Brüssel der ECOFIN statt. Bestimmendes Thema waren die Reformüberlegungen der KOM zur wirtschaftspolitischen Koordinierung. Hierzu hatte die KOM im November letzten Jahres eine Mitteilung mit ersten Leitlinien veröffentlicht.
Beim ECOFIN wurden hierzu Ratsschlussfolgerungen verabschiedet. Darin werden Bereiche definiert, in denen weitgehende Zustimmung der Mitgliedstaaten herrscht, die sich zum Großteil mit den Überlegungen der KOM decken, u.a. bei der Beibehaltung des 3%-Defizit- und 60%-Schuldenkriteriums, der Beibehaltung des Verfahrens bei übermäßigem Defizit, der Umstellung auf eine mehrjährige Haushaltsplanung mit jährlichem Überwachungszyklus, einer Konzentration auf Nettoprimärausgaben sowie die Einführung von mittelfristig strukturellen finanzpolitischen Plänen sowie die Verringerung der Höhe etwaiger finanzieller Sanktionen. Gleichzeitig werden aber auch Elemente genannt, bei denen weiterhin Dissens zwischen den Mitgliedstaaten besteht, darunter u.a. die Grundlage gemeinsamer Bewertungsgrundsätze, die Methodik für einen haushaltspolitischen Pfad, die Angemessenheit und Gestaltung gemeinsamer quantitativer Referenzwerte sowie die künftige Rolle der länderspezifischen Empfehlungen.
Die KOM wird aufgefordert, vor Vorlage ihrer Legislativvorschläge die Arbeit mit den Mitgliedstaaten zu den weiterhin offenen Punkten fortzusetzen und die sich annähernden Standpunkte der Mitgliedstaaten ausreichend zu berücksichtigen.
In einem Statement zur Eurogruppe, die im Vorfeld des ECOFIN tagte, versicherte der Vorsitzende Paschal Donohoe vor dem Hintergrund des Ausfalls der Silicon Valley Bank (SVB) in den USA zudem, dass die Situation sorgsam beobachtet wird. Seinen Aussagen zufolge sind die Ausgangsverhältnisse in den USA und der EU jedoch keinesfalls vergleichbar. Die Situation zeigt jedoch, wie wichtig es ist, weiterhin am Projekt der Bankenunion zu arbeiten. Christoph Frank