Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts steht
In der Nacht zum Samstag, den 10. Februar, haben die Unterhändler von Rat und EP eine politische Einigung über die Reform der wirtschaftspolitischen Koordinierung erzielt. Die KOM hatte hierzu im April 2023 nach einem langen Konsultationsprozess ihre Vorschläge vorgelegt. Erst kurz vor Weihnachten konnte im ECOFIN eine allgemeine Ausrichtung hierzu erreicht werden, woraufhin seit Mitte Januar Trilogverhandlungen zum präventiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) stattfanden.
Das vereinbarte Regelwerk sieht eine stärkere Ausrichtung auf die individuellen Schuldenstände der Mitgliedstaaten vor. Neu ist auch das Instrument eines Nettoausgabenpfads. Über bilaterale Verträge zwischen KOM und Mitgliedstaat mit einer Dauer von in der Regel vier Jahren sollen einerseits Schuldenabbau sowie andererseits Reformen bzw. Investitionen gleichzeitig erreicht werden. Mindestvorgaben sind ebenso vorgesehen: so müssen z.B. hochverschuldete Mitgliedstaaten mit über 90% Verschuldung einen Mindestabbau von 1% p.a. erzielen, während Mitgliedstaaten im Bereich zwischen 60% und 90% einen Abbau von 0,5% erreichen müssen. Abweichungen von den Vereinbarungen werden über ein Kontrollkonto sichtbar. Ziel ist es, dass die Mitgliedstaaten auf einen nachhaltigen Schuldenabbau hinwirken.
EP und Rat müssen die politische Einigung noch formal annehmen, bevor eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen kann. Bereits zum 20. September sollen die Mitgliedstaaten ihre ersten nationalen Pläne bei der KOM vorlegen. Christoph Frank
PM des Rats (EN)